Flugzentrum Bayerwald GmbH & Co. KG

AGB 06/2021


1. Teilnehmer:
Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschließen. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Teilnehmer verantwortlich. Jugendliche Teilnehmer unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Kursbeginn vorzulegen. Schüler unter 14 Jahren können leider nicht teilnehmen. Für die Ausbildung in Österreich besteht ein Mindestalter von 15 Jahren. Auch hierzu ist das Einverständnis beider Elternteile schriftlich vorzulegen. Die Kursteilnehmer erkennen mit der Anmeldung die Kursbedingungen an. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich über die Vorschriften und Bestimmungen ggf. selbst zu informieren und seine theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten jeweils auf dem aktuellen Stand zu halten. 

2. Anmeldung:
Der Ausbildungsantrag erfolgt durch Übersenden des vorgedruckten Anmeldeformulars. Die Kursgebühr ist spätestens am 1. Schulungstag zu entrichten. Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach Rücksendung des Anmeldeformulars vom Kursteilnehmer gilt der Ausbildungsvertrag als geschlossen. Eine Haftpflichtversicherung für die Flugschüler gegenüber Dritten ist in der Kursgebühr mit eingeschlossen.Sonstige Versicherungen bestehen nicht. Auf den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird ausdrücklich hingewiesen, damit bei Eintritt eines nicht abwendbaren Ereignisses, welches eine Kursteilnahme nicht möglich macht, eine Erstattung der entstanden Kosten möglich ist.

3. Rücktritt durch den Teilnehmer:
Erklärt ein Antragsteller, dass er verzichtet, so wird eine Stornogebühr von 50,-- EUR fällig. Erfolgt ein solcher Rücktritt später als 30 Tage vor dem Beginn des Kurses, so beträgt die Stornogebühr 50% der Kursgebühr , bei 14 Tagen 75% und bei 7 Tagen 90%). Bleibt ein Teilnehmer nach der Anmeldung unentschuldigt fern, so ist er verpflichtet, 100 % der Kursgebühr zu entrichten. Aus Sicherheitsgründen und um einen geordneten Ausbildungsablauf zu gewährleisten, scheidet ein Teilnehmer aus dem laufenden Kurs aus, wenn er einen wichtigen Schulungsabschnitt versäumt und dies nicht mit dem Ausbildungsleiter bespricht.

4. Ort und Wetterverhältnisse:
Dem Fluglehrer bleibt es überlassen, den Ort der Durchführung unter Berücksichtigungder Wetterverhältnisse zu bestimmen. Kurzfristige Änderungen bleiben ihm vorbehalten. Kann die Schulung wetterbedingt nicht stattfinden, bekommt der Kursteilnehmer eine Kursberechtigung auf den nächstmöglichen Termin. Die Kursanmeldung behält ihre Gültigkeit, eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nicht. Nachschulungen aufgrund nicht fliegbarer Witterungsverhältnisse werden im Rahmen der Kulanz kostenfrei angeboten und sind spätestens 6 Monate nach dem betreffenden Kurs wahrzunehmen.Scheidet ein Teilnehmer aufgrund einer Verletzung oder aus anderen Gründen währenddes Ausbildung aus, bestehen keine Ansprüche auf Erstattung der Kursgebühr.Er kann die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.Bleibt er während der Ausbildung ohne Entschuldigung fern, so besteht kein Anspruch auf Ersatz.Über die Durchführung der Kurse entscheidet der Fluglehrer nach pflichtgemäßem Ermessen.Zur Abhaltung eines Kurses sind mindestens 4 Anmeldungen erforderlich.Ist dies nicht der Fall, kann der Kurs verschoben werden.

5. Ausbildungsziele:
Das Kursziel eines Schnupperkurses gilt mit dem ersten "Alleinflug" als erreicht. Die Ausbildungsleistung für den Höhenflugkurs ist mit dem vollendeten 40. Flug abgegolten.

6. Haftung der Schule und beauftragter Personen:
Die Gleitschirmschule sowie ihre Angestellten und sonstige mit der Durchführung der Kurse beauftragte Personen haften nur für den Vorsatz, die Haftung für die Fahrlässigkeit jeder Art ist ausgeschlossen. Schulungsteilnehmer, die den Anweisungen der Fluglehrer oder des eingesetzten Personals nicht unverzüglich nachkommen, können sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Stellt ein Fluglehrer fest, dass ein Schüler physisch oder psychisch nicht zum Gleitschirmfliegen geeignet ist, kann er diesen vom weiteren Kurs ausschließen. Bei groben Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen erfolgt im Regelfall ein sofortiger Ausschluss. Eine Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt in einem solchen Fall nicht. Jeder Teilnehmer eines Kurses haftet für Schäden, die er fahrlässig am Ausbildungsgerät/Leihgerät  verursacht. Der Verlust eines Ausrüstungsgegenstandes ist in jedem Fall zu ersetzen. 

7. Schuhe:
Der Kursteilnehmer verpflichtet sich aus Sicherheitsgründen, nur mit zum Fliegen geeigneten Schuhen am Kurs teilzunehmen. Bitte bringen Sie zu jeder Schulung knöchelstützende, feste Bergschuhe mit. Am geeignetsten sind spezielle Gleitschirmschuhe. Turnschuhe und Bundeswehrstiefel sind zum Gleitschirmfliegen nicht geeignet. Sollte es aufgrund von nichtgeeignetem Schuhwerk zu einem Unfall des Kursteilnehmers kommen, so haftet in diesem Falle ausschließlich der Kursteilnehmer. Ansprüche gegenüber der Flugzentrum Bayerwald GmbH & Co KG bestehen hierbei nicht. Für geeignetes Schuhwerk hat der Kursteilnehmer selbst zu sorgen.

8. Ausrüstung:
Aus Sicherheitsgründen dürfen nur Gleitschirme, Gurtzeuge, Rettungsgeräte und Helme des Flugzentrums Bayerwald bzw. im FZB erworbene Ausrüstungsgegenstände zur Ausbildung verwendet werden. Beim Höhenflugkurs muss ebenfalls aus Sicherheitsgründen jeder Teilnehmer im Besitz einer kompletten eigenen Ausrüstung sein. Für diese eigene Ausrüstung ist vom Flugschüler eine Haftpfichtversicherung abzuschließen.

9. Allgemeine Vereinbarungen
Mündliche Nebenabreden und Änderungen sind nur wirksam, wenn diese schriftlich mit den Parteien vereinbart und bestätigt werden.Sollte eine Bestimmung des Vertrages aus irgend einem Grund rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch die Vertragspartner so auszulegen oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck entsprechend dem zum Ausdruck gekommenen Willen der Beteiligten möglichst erreicht wird.

Gerichtsstand in allen Streitfragen ist Regensburg.
 

 

 

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Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr
 

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